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Benutzungsregelung

Benutzungsregelung “Freizeiteinrichtung Oberer Wald”

Grill- und Spielplatz sowie Schutzhütte “Oberer Wald” sind Eigentum der Gemeinde Loßburg.

Die Anlage soll zur Stärkung und Verbesserung der Infrastruktur von Schömberg beitragen. Außerdem stellt die Hütte eine Ergänzung, bzw. Erweiterung der örtlichen Gastronomie dar.
Sie dient ebenso als Walderholungseinrichtung der Waldpädagogik und der Jugendarbeit.

Um ein zielgerichtetes und geordnetes Betreiben der Anlage und der Hütte zu gewährleisten, werden

folgende Grundsatzregeln aufgestellt:

  1. Die separate Benutzung des Spiel- und Sportplatzes, sowie der WC-Anlagen, ist für Einzelpersonen frei.
    Für Gruppen ab 10 Personen wird eine Gebühr von 20,- Euro erhoben.
    Diese Gruppen haben sich bei der Ortschaftsverwaltung Schömberg anzumelden.
    Sie sind bevorrechtigt gegenüber nicht angemeldeten Personen.
  2. Die Schutzhütte “Oberer Wald” ist grundsätzlich verschlossen.
    Die WC-Anlage ist vorläufig tagsüber geöffnet.
  3. In der Hütte darf keine ständige Bewirtung stattfinden.
    Sie kann aber für besondere private Anlässe angemietet werden.
    Für diese Anmietung wird derzeit eine Gebühr von 300,- Euro erhoben.
    Für die Buchung des Termines werden 50,- Euro erhoben, die dann auf die Benutzungsgebühr angerechnet werden, die aber im Stornierungsfall in der Regel nicht zurück bezahlt werden.
    Außerdem ist eine Sicherheitsleistung von 200,- Euro zu entrichten, welche zurückbezahlt wird, wenn sich keine Beanstandungen ergeben.
  4. Über die Vergabe zur Benutzung der vorgenannten Einrichtungen entscheidet die Ortschaftsverwaltung.
  5. Das Befahren des Vorplatzes ist nicht erlaubt. Ausnahmen sind lediglich für die Versorgung zulässig.
  6. Das Anlegen offener Feuerstellen außerhalb der genehmigten Grillstelle ist nach §41 Landeswaldgesetz BW nicht zulässig. Ebenso unzulässig ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern.
  7. Zelten und Lagern zum Zwecke der Übernachtung ist nicht erlaubt.
    In Einzelfällen kann eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden. Hierfür zuständig ist die Ortschaftsverwaltung Schömberg.
  8. Nach 22:00 Uhr ist es nicht erlaubt, Verstärker für Musik im Außenbereich der Hütte zu verwenden.

Beschlossen am 05.02. 2016 durch den Ortschaftsrat Schömberg

Kontakt zu Ortschaftsverwaltung: zu den Sprechzeiten, Montags von 09:00 – 10:00 Uhr und Mittwochs von  17:00 – 18:00 Uhr, Ortsstraße 2.  Telefon zu den Sprechzeiten: 07446 1382   oder per Mail: ov.schoemberg(at)googlemail.com